
Politische Rechte im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Ständeratswahlen
Erneuerungswahl der Mitglieder des Ständerates
Die Ständeratswahlen im Kanton St.Gallen finden alle vier Jahre am zweitletzten Sonntag im Oktober zeitgleich mit den Nationalratswahlen statt:
23.10.2011, 18.10.2015, 20.10.2019 usw.
Die 2 Mitglieder werden im Majorzwahlverfahren gewählt. Der Kanton bildet einen Wahlkreis.
Wahlberechtigt ist, wer das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten hat. Wahlfähig sind alle Personen, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzen, volljährig sind und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Die Einreichefrist für Wahlvorschläge endet am neuntletzten Montag vor dem Wahlsonntag.
Weitere Informationen zu den Ständeratswahlen finden Sie auch unter www.parlament.ch neues Fenster.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen der Dienst für politische Rechte gern zur Verfügung: Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch.