
Politische Rechte im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Auslandschweizer/innen
Willkommen beim Dienst für politische Rechte des Kantons St.Gallen!
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie sich bei Ihrer Schweizerischen Vertretung im Ausland neues Fenster für das Stimmrecht anmelden neues Fenster, wenn Sie Ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrnehmen möchten. Wenn Sie als Schweizerin oder Schweizer in Liechtenstein Wohnsitz genommen haben, ist die Kantonale Ausweisstelle St.Gallen neues Fenster zuständig.
Seit dem 1. Januar 2010 führt das Departement des Innern das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons St.Gallen.
Der Versand des Stimmmaterials ins Ausland wird kantonal organisiert.
Die Stimmabgaben erfolgen direkt an das Departement des Innern, wo die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse separat ausgewiesen werden.
Der Kantonsrat hat mit dem VII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen ermöglicht, künftig auch auf elektronischem Weg per Internet abstimmen zu können.
An der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. September 2010 kamen die Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons St.Gallen erstmals in den Genuss von Versuchen mit Vote électronique (E-Voting), wenn sie in einem zugelassenen Staat wohnhaft sind. Dieser erste Versuch ist problemlos verlaufen. 1908 Auslandschweizerinnen und
-schweizer haben an der eidgenössischen Abstimmung teilgenommen, 917 stimmten elektronisch ab.
Auch an den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 28. November 2010, 13. Februar 2011, 11. März 2012, 17. Juni 2012, 23. September 2012, 25. November 2012 und 3. März 2013 konnten sich die St.Galler Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch beteiligen.
Erstmals konnten die St.Galler Auslandschweizerinnen und -schweizer zudem an den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 ihre Stimme elektronisch abgeben. 1068 Wahlzettel wurden elektronisch abgegeben und 1093 auf dem brieflichen Weg.
Die St.Galler Auslandschweizerinnen und -schweizer können auch an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 elektronisch abstimmen.
Die elektronische Stimmabgabe und die ausführliche Anleitung dazu findet man unter https://www.webvote.ch.
Damit man nicht etwa infolge einer Strompanne oder von Internetproblemen im letzten Moment an der Ausübung seines Stimmrechts gehindert werden kann, empfehlen wir, elektronisch abzustimmen, sobald man sich seine Meinung zu den Abstimmungsfragen abschliessend gebildet hat. Ein solches Vorgehen ermöglicht notfalls noch eine briefliche Stimmabgabe, wenn man seine Stimme zufällig nicht elektronisch sollte abgeben können.
Die elektronische Stimmabgabe beliebig und anonym testen, ohne dabei die Abgabe eines falschen Votums zu riskieren, kann man unter demo.webvote.ch.
Bei allfälligen Fragen zum elektronischen Abstimmen soll das Dokument «Häufige Fragen zu Vote électronique (FAQ)» weiterhelfen, ansonsten erreichen Sie unsere Hotline telefonisch unter +41 58 229 88 88 oder per E-Mail an wahlen@sg.ch.
E-Voting ist ein Vorhaben der gemeinsamen E-Government Strategie des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Dienst für politische Rechte des Kantons St.Gallen, Telefon +41 58 229 88 88 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr (Schweizer Zeit)) oder E-Mail an wahlen@sg.ch.
Weitere Informationen
- Schweizerische Vertretungen im Ausland neues Fenster
- Informationen und Formulare vom EDA zum Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer/innen neues Fenster
- Kantonale Ausweisstelle St.Gallen neues Fenster
- Informationen der Bundeskanzlei zu Vote électronique neues Fenster
- Publikationen des Auslandschweizer/innendienstes neues Fenster
- Aulandschweizer/innen-Organisation neues Fenster
- Ratgeber für Auslandschweizer/innen neues Fenster
- Medienmitteilung Eidgenössische Abstimmung: «Bundesrat bewilligt Vote électronique bei Nationalratswahlen 2011» neues Fenster
- Medienmitteilung «Eidgenössische Abstimmung: Auslandschweizer stimmten erstmals elektronisch ab» neues Fenster
- Medienmitteilung des Kantons St.Gallen «Auslandschweizerinnen und -schweizer stimmen per Internet ab» neues Fenster
- Medienmitteilung der Bundeskanzlei «Auslandschweizerinnen und -schweizer sollen per Internet abstimmen können» neues Fenster
- Medienmitteilung des Kantons St.Gallen «Auslandschweizerinnen und -schweizer sollen per Internet abstimmen können» neues Fenster
- Informationen von Swissinfo zu den Wahlen 2011 neues Fenster
- Informationen der Bundesverwaltung zu den Wahlen 2011 mit Vote électronique neues Fenster
- Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer neues Fenster
- Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die politischen Rechte der Auslandschweizer neues Fenster
- Kantonales Gesetz über die Urnenabstimmungen neues Fenster
- Vollzugsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Urnenabstimmungen neues Fenster
Abstimmungsergebnisse kartographisch dargestellt
www.ch.ch
Elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer/innen unter https://www.webvote.ch