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Auslandschweizer/innen
Anmeldung zur Stimmabgabe als Auslandschweizer/in
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie sich bei Ihrer Schweizerischen Vertretung im Ausland neues Fenster für das Stimmrecht anmelden neues Fenster, wenn Sie Ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrnehmen möchten.
Seit Dezember 2016 melden Sie sich als Schweizerin oder Schweizer mit Wohnsitznahme in Liechtenstein bei der Schweizerischen Botschaft in Wien neues Fenster für das Stimmrecht an neues Fenster. Ihre Anmeldung wird dann an die gewünschte Stimmgemeinde zum Eintrag ins Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer weitergeleitet.
Kanton St.Gallen als Stimmgemeinde für Auslandschweizer/innen
Seit dem 1. Januar 2010 führte das Departement des Innern und seit dem 1. Oktober 2014 führt die Staatskanzlei das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons St.Gallen.
Der Versand des Stimmmaterials ins Ausland wird kantonal organisiert.
Die Stimmabgaben erfolgen direkt an die Staatskanzlei, wo die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse separat ausgewiesen werden.
Rechtzeitige Information
Adressänderungen oder Meldungen, dass Sie Ihre Stimmabgabe persönlich vornehmen möchten, müssen spätestens 8 Wochen vor dem Urnengang beim Dienst für politische Rechte eintreffen, damit das Stimmmaterial entsprechend aufbereitet werden kann.
Neues Auslandschweizer-Gesetz und -Verordnung - Wegfall der Erneuerungs-Klausel
Seit 1. November 2015 ist das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im neues Fenster
Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1) neues Fenster sowie die dazugehörige Verordnung (SR 195.11) neues Fenster in Kraft. Eine der Neuerungen ist der Wegfall der Erneuerungsklausel.
Bitte beachten Sie, dass ein Eintrag aus dem Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer gestrichen wird, wenn das Stimmmaterial drei Mal in Folge nicht zugestellt werden kann. Um wieder in ein Stimmregister eingetragen zu werden, müssten Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Schweizerischen Vertretung im Ausland wieder anmelden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie allfällige Adress- und Namensänderungen jeweils unverzüglich der für Sie zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland melden. Seit Oktober 2016 können Sie dies über den Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer neues Fenster des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) direkt online tun.
E-Voting-Projekt mit Kanton Genf
Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurde E-Voting für die St.Galler Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wiedereingeführt sowie erstmals für die Stimmberechtigten in den ausgewählten St.Galler Gemeinden Goldach, Vilters-Wangs, Rapperswil-Jona und Kirchberg angeboten. Auch Widnau gehört zu den Pilotgemeinden, aufgrund einer Kreisgerichtswahl setzte Widnau im September 2017 kein E-Voting ein.
Der Abstimmungssonntag 26. November 2017 wurde von den Pilotgemeinden ausschliesslich von der Gemeinde Goldach für drei kommunale Vorlagen genutzt. Die Goldacher Stimmberechtigten konnten ihre Stimme hierzu wiederum online abgeben.
Anlässlich der eidgenösssichen Volksabstimmung vom 4. März 2018 konnten die Stimmberechtigten in den Pilotgemeinden sowie die St.Galler Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer E-Voting wiederum nutzen, sofern keine Ersatzwahlen anstanden.
Die Beschaffung eines neuen E-Voting-Systems für den Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden wurde öffentlich ausgeschrieben. Nach Evaluation der Offerten hat die Regierung den Auftrag für das künftig eingesetzte E-Voting-System dem Kanton Genf erteilt.
Der Kanton St.Gallen hat die Ausschreibung mit dem Kanton Aargau abgestimmt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden gemeinsam erarbeitet. Selbstverständlich wurden auch die St.Galler Pilotgemeinden Goldach, Widnau, Vilters-Wangs, Rapperswil-Jona und Kirchberg sowie die Stadt St.Gallen einbezogen.
E-Voting ist ein Vorhaben der gemeinsamen E-Government-Strategie des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden.
Etappenweise und sicher zum E-Voting
Der Kanton St.Gallen plant die Ausbreitung der elektronischen Stimmabgabe in mehreren Etappen. Seit dem Jahr 2010 führte er bis zum 14. Juni 2015 18 erfolgreiche E-Voting-Urnengänge für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons durch.
Seit der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurde die elektronische Stimmabgabe nebst der Auslandschweizer-Gemeinde in fünf St.Galler Inlandgemeinden (Goldach, Widnau, Vilters-Wangs, Rapperswil-Jona und Kirchberg) angeboten, sofern keine Ersatzwahlen anstanden. Ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wird E-Voting in den Pilotgemeinden auch für Majorzwahlen angeboten.
Erfahrungen aus diesen Urnengängen sollen zur weiteren Ausbreitung der elektronischen Stimmabgabe bis hin zu einem E-Voting-Angebot für alle Stimmberechtigten des Kantons führen.
Ziel ist dabei ein möglichst hoher Anteil elektronischer Stimmabgaben in absehbarer Zeit auf einem sicheren E-Voting-System.
Die Absicht des Kantons St.Gallen ist die wahlfreie Stimmabgabe für alle
Stimmberechtigten auf elektronischem Weg, auf brieflichem Weg oder an der Urne an jedem einzelnen Urnengang. E-Voting soll nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung der bestehenden Stimmkanäle Urne und briefliche Stimmabgabe eingesetzt werden.
Durch die Einführung der papierarmen oder papierlosen elektronischen Stimmabgabe kann das Verfahren der Stimmabgabe sowohl für die Stimmberechtigten wie auch für Kantone und Gemeinden in verschiedener Hinsicht vereinfacht werden. Auch Einsparungen bei Druck und Versand des Stimmmaterials werden so ermöglicht.
Auswahl der Pilot-Gemeinden
Für das Ziel, einen Mix aus Gemeinden zu finden, der sämtliche Gemeinden des Kantons abbildet, wurden folgende Kriterien angewendet für die Auswahl der Pilotgemeinden:
- Unterschiedliche IT-Struktur
Repräsentation der Regionen
Unterschiedliche Einwohnerzahlen
Projekt Vote électronique (E-Voting)
Mit dem VII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen schuf der St.Galler Kantonsrat im Jahr 2009 die Möglichkeit, künftig auch auf elektronischem Weg abstimmen zu können.
An den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 26. September 2010 bis 14. Juni 2015 sowie an den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 konnten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons St.Gallen ihre Stimme mit Vote électronique (E-Voting) abgeben. Die St.Galler Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hätten auch an den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 elektronisch wählen können. Der Bundesrat lehnte das entsprechende Gesuch jedoch ab.
Nach verschiedenen Abwägungen wurde die Evaluation eines E-Voting-Nachfolgesystems für die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie für Stimmberechtigte in St.Galler Pilotgemeinden beschlossen. Daraus hervor ging die Kooperation mit dem Kanton Genf.
Im neuen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (22.18.08) neues Fenster, das in der Juni-Session 2018 im Kantonsrat behandelt wird, sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweitung des bisherigen Pilotbetriebes von E-Voting auf weitere Stimmberechtigte gelegt werden.
Dokumente
Weitere Informationen
- Schweizerische Vertretungen im Ausland neues Fenster
- Formulare und Informationen vom EDA zur Anmeldung für Auslandschweizer/innen neues Fenster
- Formulare und Informationen vom EDA zum Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer/innen neues Fenster
- EDA-Online-Schalter für Auslandschweizer/innen neues Fenster
- EDA-Informationen zu An- und Abmeldung, Adressänderung neues Fenster
- EDA-Informationen zum Auslandschweizergesetz neues Fenster
- Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz) neues Fenster
- Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung) neues Fenster
- Kantonales Gesetz über die Urnenabstimmungen neues Fenster
- Vollzugsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Urnenabstimmungen neues Fenster
- E-Voting-Projekt Kanton St.Gallen
- Auslandschweizer/innen-Organisation neues Fenster
Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte:
Telefon +41 58 229 88 88 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr (Schweizer Zeit)) oder E-Mail an wahlen@sg.ch